Kind & Therapie

Mutter-Kind-Kur bzw. Vater-Kind-Kur bedeutet, dass das Kind/die Kinder neben dem Erwachsenen das zweite zentrale Puzzle-Teil der Kurmaßnahme sind, ob behandlungsbedürftig oder nicht behandlungsbedürftig.
Kinder mit Indikation (behandlungsbedürftig) werden ab dem vollendeten 6. Lebensjahr aufgenommen.

Generell ist momentan die Aufnahme von Kindern ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum vollendeten 12. Lebensjahr möglich.

Die Betreuung der Kinder erfolgt in unserem Kinder- und Jugendtreff „Wattwurm“ in altersspezifischen Gruppen, in denen der Nachwuchs schnell Freundschaften schließt.
Auch die behandlungsbedürftigen Kinder nehmen regulär an der Kinderbetreuung teil, werden, entsprechend ihrem Therapieplan, zu den Therapien begleitet. Die therapeutischen Maßnahmen der Kinder haben natürlich immer Vorrang.